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BSG, 25.07.2013 - B 6 KA 26/13 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensrüge - Verletzung des rechtlichen Gehörs - JLaw (App) | www.prinz.law
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensrüge - Verletzung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensrüge - Verletzung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gotha, 25.06.2008 - S 7 KA 59/04
- LSG Thüringen, 13.12.2012 - L 11 KA 1256/08
- BSG, 25.07.2013 - B 6 KA 26/13 B
- LSG Thüringen, 18.05.2018 - L 1 SF 188/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R
Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent …
Auszug aus BSG, 25.07.2013 - B 6 KA 26/13 B
Eine Erstattung der Kosten Beigeladener ist nicht veranlasst; sie haben im Beschwerdeverfahren keinen Antrag gestellt (§ 162 Abs. 3 VwGO; vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) . - BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B
Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 25.07.2013 - B 6 KA 26/13 B
Soweit die Verfahrensrüge auf eine Verletzung des § 103 SGG gestützt wird, muss gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 iVm § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ein Beweisantrag benannt und dazu ausgeführt werden, dass das LSG ihm ohne hinreichenden Grund nicht gefolgt sei, und der Beweisantrag muss im Berufungsverfahren - wenigstens hilfsweise - noch zuletzt zusammen mit den Sachanträgen gestellt worden sein (…zu diesem Erfordernis vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 29 S 49; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5) . - BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 7/99 U B
Aufrechterhaltung eines Beweisantrags in der mündlichen Verhandlung bei …
Auszug aus BSG, 25.07.2013 - B 6 KA 26/13 B
Soweit die Verfahrensrüge auf eine Verletzung des § 103 SGG gestützt wird, muss gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 iVm § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ein Beweisantrag benannt und dazu ausgeführt werden, dass das LSG ihm ohne hinreichenden Grund nicht gefolgt sei, und der Beweisantrag muss im Berufungsverfahren - wenigstens hilfsweise - noch zuletzt zusammen mit den Sachanträgen gestellt worden sein (zu diesem Erfordernis vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 29 S 49;… BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5) .